ARTIKEL 6
Zum Zwecke einer Neuzuweisung nicht gebundener verfügbarer Mittel für Projekte der Empfängerstaaten mit hoher Priorität wird im November 2006 und im November 2008 eine Überprüfung vorgenommen.
Zuletzt aktualisiert am
10.04.2025
Gesetzesnummer
20004803
Dokumentnummer
NOR40079374
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