§ 0
Rechtspersönlichkeit von Gemeinden und Einrichtungen der Evangelischen Kirche sowie Umgliederung der in eine Superintendenz
Kurztitel
Rechtspersönlichkeit von Gemeinden und Einrichtungen der Evangelischen Kirche sowie Umgliederung der in eine Superintendenz
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
13.06.2006
Langtitel
Kundmachung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Rechtspersönlichkeit von Gemeinden und Einrichtungen der Evangelischen Kirche, Namensänderungen sowie Umgliederung von Gemeinden der Evangelischen Kirche in eine andere Superintendenz
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 6 des Bundesgesetzes vom 6. Juli 1961, BGBl. Nr. 182, über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche, wird kundgemacht:
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