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§ 1 Erteilung einer Ermächtigung zur Verfügung über Bundesvermögen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.6.2006

§ 1

Der Bundesminister für Finanzen ist zur nachstehenden Verfügung über bewegliches Bundesvermögen ermächtigt:

Unentgeltliche Übereignung von acht Flugzeugen des Typs Saab Draken samt Zubehör und Ersatzteilen im Wert von insgesamt 108 175 € an die Firma Saab-Scania.

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