Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 4.
Zum Zweck der Gewährung von Fondsmitteln haben die Antragsteller ihren Namen, ihr Geburtsdatum, gegebenenfalls ihre Kontonummer, und den Grund des Ansuchens dem AÖF zu übermitteln.
Zuletzt aktualisiert am
18.06.2018
Gesetzesnummer
20004759
Dokumentnummer
NOR40203305
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