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§ 2 SUBV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2006

§ 2.

Der Pauschalbetrag für die Ausstellung einer Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung beträgt hinsichtlich der

  1. 1. Feststellung, ob eine Einrichtung den Schutz für klassifizierte Informationen einer bestimmten Klassifizierungsstufe gewährleisten kann, 1 400 € pro Einrichtung und
  2. 2. Durchführung einer Verlässlichkeitsprüfung nach den §§ 23 und 24 des Militärbefugnisgesetzes, BGBl. I Nr. 86/2000, für den Zugang zu Informationen, die als
  1. a) „VERTRAULICH“ klassifiziert wurden, 230 €
  2. b) „GEHEIM“ klassifiziert wurden, 500 €
  3. c) „STRENG GEHEIM“ klassifiziert wurden, 720 €
  1. pro Person.

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2022

Gesetzesnummer

20004756

Dokumentnummer

NOR40077531

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