§ 2.
Der Pauschalbetrag für die Ausstellung einer Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung beträgt hinsichtlich der
- 1. Feststellung, ob eine Einrichtung den Schutz für klassifizierte Informationen einer bestimmten Klassifizierungsstufe gewährleisten kann, 1 400 € pro Einrichtung und
- 2. Durchführung einer Verlässlichkeitsprüfung nach den §§ 23 und 24 des Militärbefugnisgesetzes, BGBl. I Nr. 86/2000, für den Zugang zu Informationen, die als
- a) „VERTRAULICH“ klassifiziert wurden, 230 €
- b) „GEHEIM“ klassifiziert wurden, 500 €
- c) „STRENG GEHEIM“ klassifiziert wurden, 720 €
- pro Person.
Zuletzt aktualisiert am
16.11.2022
Gesetzesnummer
20004756
Dokumentnummer
NOR40077531
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