3. Abschnitt
Bedeutung anderer Patientenverfügungen Voraussetzungen
§ 8.
Eine Patientenverfügung, die nicht alle Voraussetzungen der §§ 4 bis 7 erfüllt, ist dennoch der Ermittlung des Patientenwillens zu Grunde zu legen.
Zuletzt aktualisiert am
25.01.2019
Gesetzesnummer
20004723
Dokumentnummer
NOR40211863
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)