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Artikel 55 Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - Algerien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2005

Artikel 55

ARTIKEL 55

Normung und Konformitätsbewertung

Ziel der Zusammenarbeit ist die Verringerung der Unterschiede in den Bereichen Normung und Zertifizierung.

Die Zusammenarbeit umfasst insbesondere Folgendes:

  1. –Förderung der Anwendung der europäischen Normen und der Konformitätsbewertungs-verfahren und -techniken;–Modernisierung der algerischen Einrichtungen, die für die Konformitätsbewertung und das Messwesen zuständig sind, sowie Hilfe bei der Schaffung der Voraussetzungen für die Aushandlung von Abkommen über gegenseitige Anerkennung in diesen Bereichen;–Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätssicherung;–Unterstützung der algerischen Einrichtungen, die für Normung, Qualität sowie das geistige und gewerbliche Eigentum zuständig sind.

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