Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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Artikel 1 ADR – Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten (M172)
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10.2.2006 bis 01.08.2010 (BGBl. III Nr. 26/2006)
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Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.