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Artikel 1 Bundesstraßenplanungsgebiet - Gemeinden Gerasdorf, Großebersdorf, Enzersfeld, Hagenbrunn, Stetten und Leobendorf

Aktuelle FassungIn Kraft seit 31.1.2006

Artikel 1

Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße wird das aus der Anlage ersichtliche umrandete Gelände, das für die spätere Führung der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.

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