Anlage 9
Wissenschaftliche Kompetenzen
Die Absolventen oder Absolventinnen haben wissenschaftliche Kompetenzen erworben, um Forschungsprozesse nachzuvollziehen und zu planen.
Der Absolvent oder die Absolventin kann
- 1. aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse im nationalen und internationalen Bereich recherchieren;
- 2. forschungsrelevante Fragestellungen aus dem berufsspezifischen Bereich formulieren;
- 3. relevante wissenschaftliche Forschungsmethoden auswählen und anwenden sowie die erhobenen Daten für die Beantwortung der Fragestellungen aufbereiten;
- 4. wissenschaftliche Erkenntnisse und Phänomene zur beruflichen und wissenschaftlichen Weiterentwicklung nutzbar machen.
Zuletzt aktualisiert am
27.09.2017
Gesetzesnummer
20004516
Dokumentnummer
NOR40073719
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