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Artikel 3 Staatsgrenze Österreich - Tschechische Republik

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.12.2005

Artikel 3

Allfällige die Durchführung oder Auslegung dieses Abkommens betreffende Streitigkeiten werden durch wechselseitige Konsultationen zwischen den Innenministerien beider Vertragsparteien oder erforderlichenfalls auf diplomatischem Wege gelöst.

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