§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft und ist ab der Veranlagung 2006 anzuwenden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft und ist ab der Veranlagung 2006 anzuwenden.
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