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Artikel 3 Abkommen zwischen Österreich und Saudi-Arabien zur Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Industrie und Technologie

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2005

Artikel 3

Die Vertragsparteien werden sich im Rahmen des internationalen Handelssystems um die Förderung der Ausweitung und Diversifizierung des Handels zwischen ihren beiden Staaten bemühen.

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