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Artikel 1 Abkommen zwischen Österreich und Saudi-Arabien zur Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Industrie und Technologie

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2005

Artikel 1

Die Vertragsparteien werden sich im Sinne gegenseitigen Verständnisses um die Förderung und Festigung der Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Industrie und Technologie zwischen ihren beiden Staaten bemühen.

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