§ 0
Informationsaustausch auf dem Gebiete der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes
Kurztitel
Informationsaustausch auf dem Gebiete der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
13.09.2005
Langtitel
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus über Informationsaustausch auf dem Gebiete der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes samt Anlage
StF: BGBl. III Nr. 175/2005 (NR: GP XXII RV 796 AB 929 S. 109 . BR: AB 7247 S. 722 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens wurden am 13. Oktober 2000 bzw. 13. Juni 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 13. September 2005 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Belarus, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt,
in Betracht ziehend das Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen und das Übereinkommen über Hilfeleistungen bei nuklearen Unfällen und strahlenbedingten Notfällen sowie auch die Grundsätze der Zusammenarbeit im Rahmen der IAEO,
in der Überzeugung, daß ein rechtzeitiger Austausch von Informationen und Erfahrungen über nukleare Sicherheit und Strahlenschutz in bedeutendem Maße zur Sicherheit der Bevölkerung beider Vertragsparteien beitragen wird,
voll Verständnis für die zukünftige Bedeutung der Suche nach und der Anwendung von alternativen Energiequellen,
sind wie folgt übereingekommen:
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