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Informationsaustausch auf dem Gebiete der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.9.2005

§ 0

Informationsaustausch auf dem Gebiete der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes

Kurztitel

Informationsaustausch auf dem Gebiete der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 175/2005

Inkrafttretensdatum

13.09.2005

Langtitel

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus über Informationsaustausch auf dem Gebiete der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes samt Anlage

StF: BGBl. III Nr. 175/2005 (NR: GP XXII RV 796 AB 929 S. 109 . BR: AB 7247 S. 722 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens wurden am 13. Oktober 2000 bzw. 13. Juni 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 13. September 2005 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Belarus, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt,

in Betracht ziehend das Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen und das Übereinkommen über Hilfeleistungen bei nuklearen Unfällen und strahlenbedingten Notfällen sowie auch die Grundsätze der Zusammenarbeit im Rahmen der IAEO,

in der Überzeugung, daß ein rechtzeitiger Austausch von Informationen und Erfahrungen über nukleare Sicherheit und Strahlenschutz in bedeutendem Maße zur Sicherheit der Bevölkerung beider Vertragsparteien beitragen wird,

voll Verständnis für die zukünftige Bedeutung der Suche nach und der Anwendung von alternativen Energiequellen,

sind wie folgt übereingekommen:

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