Der Briefwechsel wurde als Anlage 2 dokumentiert.
§ 0
Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich)
Kurztitel
Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Vereinigtes Königreich
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.07.2005
Unterzeichnungsdatum
03.12.2004
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Langtitel
Abkommen – in Form eines Briefwechsels – zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung von Anguilla über die Besteuerung von Zinserträgen
StF: BGBl. III Nr. 140/2005 (NR: GP XXII RV 885 VV S. 109. BR: AB 7270 S. 722.)
Sprachen
Deutsch, Englisch
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 12 des Abkommens wurden am 27. Mai 2005 bzw. 17. Juni 2005 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 12 mit 17. Juli 2005 in Kraft.
Ebenfalls gemäß Art. 12 gelten die Bestimmungen dieses Abkommens aber schon ab dem Zeitpunkt, an dem die Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (ABl. Nr. L 157 vom 26.06.2003 S. 38) gemäß ihrem Art. 17 Abs. 2 und 3 anzuwenden ist, das heißt ab 1. Juli 2005.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
In dem Wunsch, ein Abkommen zu schließen, das es ermöglicht, Zinserträge, die in einer Vertragspartei an einen wirtschaftlichen Eigentümer gezahlt werden, bei dem es sich um eine natürliche Person mit Wohnsitz in der anderen Vertragspartei handelt, gemäß den Rechtsvorschriften der letzteren Vertragspartei und im Einklang mit der Richtlinie 2003/48/EG des Rates der Europäischen Union vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen effektiv zu besteuern, sind die Regierung der Republik Österreich und die Regierung von Anguilla wie folgt übereingekommen:
Anmerkung
Der Briefwechsel wurde als Anlage 2 dokumentiert.
Schlagworte
e-rk 3
Zuletzt aktualisiert am
25.04.2025
Gesetzesnummer
20004252
Dokumentnummer
NOR30004636
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