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Anlage 2 Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2005

Anlage 2

A. Schreiben der Republik Österreich

Exzellenz,

ich beehre mich, auf denText des vorgeschlagenen Musters für ein „Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung von Anguilla über die automatische Auskunftserteilung im Zusammenhang mit Zinserträgen“ Bezug zu nehmen, das von der Hochrangigen Gruppe (Zinsertragsbesteuerung) des Rates der Minister der Europäischen Union am 22. Juni 2004 angenommen wurde.

Im Hinblick auf den oben genannten Text beehre ich mich, Ihnen

das Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen als Anlage 1 zu diesem Brief vorzuschlagen;

vorzuschlagen, dass die genannten Vereinbarungen zu dem Zeitpunkt anwendbar werden, ab dem die Bestimmungen der Richtlinie des Rates 2003/48/EG im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen anzuwenden sind, welcher den in Artikel 17 (2) der Richtlinie genannten Voraussetzungen entspricht, vorbehaltlich der gegenseitigen Notifikation, dass die in den innerstaatlichen Verfassungen vorgesehenen Formalitäten für ein Inkrafttreten dieser Vereinbarungen abgeschlossen sind;

vorzuschlagen, dass sich beide Seiten verpflichten, die in ihreninnerstaatlichen Verfassungen vorgesehenen Formalitäten für ein Inkrafttreten dieses Abkommens schnellstmöglich zu erledigen und sich gegenseitig unverzüglich zu notifizieren, wenn diese Formalitäten abgeschlossen sind.

  

Sofern Ihre Regierung dem Vorstehenden zustimmen kann, beehre ich mich vorzuschlagen, dass dieses Schreiben samt Anlage 1 und Ihre Bestätigung zusammen ein Abkommen zwischen Österreich und Anguilla bilden.

Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck unserer ausgezeichnetsten Hochachtung.

Für die Regierung der Republik Österreich

Ursula Plassnik

Geschehen zu Wien, am 3. Dezember 2004 in deutscher und englischer Sprache, in dreifacher Ausfertigung.

B. Schreiben Anguillas

Exzellenz,

ich beehre mich, den Eingang Ihres Schreibens vom 3. Dezember 2004 mit folgendem Wortlaut zu bestätigen:

(Anm.: es folgt der Text des Schreibens)

Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck unserer ausgezeichnetsten Hochachtung.“

Ich darf Ihnen die Zustimmung der Regierung Anguillas zum Inhalt Ihres Schreibens vom 3. Dezember 2004 bestätigen.

Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck unserer ausgezeichnetsten Hochachtung.

Für die Regierung von Anguilla:

Victor Banks

Geschehen zu Anguilla, am 3. Februar 2005 in deutscher und englischer Sprache, in dreifacher Ausfertigung.

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2025

Gesetzesnummer

20004252

Dokumentnummer

NOR40068641

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