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Artikel 14 Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2005

Artikel 14

Umsetzung

Die Vertragsparteien erlassen vor dem 1. Januar 2005 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um diesem Abkommen nachzukommen.

Zu Urkund dessen haben die hiezu gehörig Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet.

Geschehen in deutscher und englischer Sprache.

Schlagworte

Rechtsvorschrift

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2025

Gesetzesnummer

20004251

Dokumentnummer

NOR40068624

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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