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Artikel 16 Inkrafttreten Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2005

Artikel 16 Inkrafttreten

Dieses Abkommen tritt am dreißigsten Tag nach dem späteren Datum, an dem die betreffenden Regierungen einander schriftlich mitteilen, dass die verfassungsmäßig vorgesehenen Formalitäten erfüllt worden sind, in Kraft und seine Bestimmungen finden ab dem Zeitpunkt Anwendung, ab dem die Richtlinie gemäß den Absätzen 2 und 3 des Artikels 17 anwendbar ist.

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2025

Gesetzesnummer

20004248

Dokumentnummer

NOR40068572

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