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Schaffung einer einmaligen Zuwendung für Frauen für ihre besonderen Leistungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 11.8.2005

§ 0

Schaffung einer einmaligen Zuwendung für Frauen für ihre besonderen Leistungen

Kurztitel

Schaffung einer einmaligen Zuwendung für Frauen für ihre besonderen Leistungen

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 89/2005

Inkrafttretensdatum

11.08.2005

Langtitel

Bundesgesetz, mit dem eine einmalige Zuwendung für Frauen als Anerkennung für ihre besonderen Leistungen beim Wiederaufbau der Republik Österreich geschaffen wird

StF: BGBl. I Nr. 89/2005 (NR: GP XXII IA 641/A AB 1022 S. 116 . BR: 7332 AB 7356 S. 724.)

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