§ 0
Elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 NeuFöG
Kurztitel
Elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 NeuFöG
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.07.2005
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 NeuFöG, mit denen eine Neugründung oder eine Übertragung von Betrieben erklärt wird
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund § 4 Abs. 5 des Neugründungs-Förderungsgesetzes, BGBl. I Nr. 106/1999, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 180/2004, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz, dem Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz und dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit verordnet:
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)