Artikel 12
Sekretariat
Der Exekutivsekretär der Wirtschaftskommission für Europa erfüllt folgende Sekretariatsaufgaben:
- a) Er beruft die Tagungen der Vertragsparteien ein und bereitet sie vor;
- b) er übermittelt den Vertragsparteien Berichte und sonstige Informationen, die er aufgrund dieses Übereinkommens erhalten hat und
- c) er nimmt sonstige ihm von den Vertragsparteien zugewiesene Aufgaben wahr.
Zuletzt aktualisiert am
30.05.2025
Gesetzesnummer
20004171
Dokumentnummer
NOR40065732
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