Lagerung brennbarer Flüssigkeiten
§ 18
Bei der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten sind die Bestimmungen der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten – VbF, BGBl. Nr. 240/1991, in der jeweils geltenden Fassung, anzuwenden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)