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Anlage1 Suchtgifte - Unterdrückung des unerlaubten Handels - Protokoll

Aktuelle FassungIn Kraft seit 17.5.1950

Anhang

Anlage1

zum Protokoll, betreffend die Abänderung der im Haag am 23. Jänner 1912, in Genf am 11. Februar 1925, am 19. Februar 1925 und am 13. Juli 1931, in Bangkok am 27. November 1931 und in Genf am 26. Juni 1936, betreffend die Suchtgifte abgeschlossenen Abkommen, Übereinkommen und Protokolle.

  1. 1. Übereinkommen, betreffend die Herstellung, den Vertrieb im Inlande und die Verwendung von zubereitetem Opium, mit Protokoll und Schlußakt, unterzeichnet in Genf am 11. Februar 1925 (Anm.: Es folgt der Text der Änderung.)
  1. 2. Internationales Übereinkommen, betreffend Suchtgifte mit Protokoll, unterzeichnet in Genf am 19. Februar 1925 (Anm.: Es folgt der Text der Änderung.)
  1. 3. Internationales Übereinkommen zur Beschränkung der Herstellung und Regelung der Verteilung von Suchtgiften mit Unterzeichnungsprotokoll, unterzeichnet in Genf am 13. Juli 1931 (Anm.: Es folgt der Text der Änderung.)
  1. 4. Abkommen zur Kontrolle des Opiumrauchens im Fernen Osten mit Schlußakt, unterzeichnet in Bangkok am 27. November 1931 (Anm.: Es folgt der Text der Änderung.)
  1. 5. Internationales Übereinkommen zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften, unterzeichnet in Genf am 26. Juni 1936 (Anm.: Es folgt der Text der Änderung.)

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