Artikel 20
Verbindliche Wortlaute
Die Urschrift dieses Protokolls, dessen englischer, französischer und russischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll unterschrieben.
GESCHEHEN ZU Aarhus (Dänemark) am 24. Juni 1998.
Zuletzt aktualisiert am
30.01.2018
Gesetzesnummer
20003888
Dokumentnummer
NOR40061750
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