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Anhang I Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung – Protokoll (P6)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.3.2004

Anhang I

Schwermetalle, auf die in Artikel 3 Absatz 1 Bezug genommen wird, und das Bezugsjahr für die Verpflichtung

Schwermetall

Bezugsjahr

Cadmium (Cd)

1990 oder ein beliebiges anderes Jahr von 1985 bis einschließlich 1995, das von einer Vertragspartei bei der Ratifikation, der Annahme, der Genehmigung oder beim Beitritt angegeben wird.

Blei (Pb)

1990 oder ein beliebiges anderes Jahr von 1985 bis einschließlich 1995, das von einer Vertragspartei bei der Ratifikation, der Annahme, der Genehmigung oder beim Beitritt angegeben wird.

Quecksilber (Hg)

1990 oder ein beliebiges anderes Jahr von 1985 bis einschließlich 1995, das von einer Vertragspartei bei der Ratifikation, der Annahme, der Genehmigung oder beim Beitritt angegeben wird.

  

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2018

Gesetzesnummer

20003868

Dokumentnummer

NOR40061284

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