Tritt mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens über die Anwendung des Artikels 65 des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente außer Kraft (vgl. § 40a Abs. 2).
§ 8a.
Sequenzprotokolle, die einen gesonderten Teil der Beschreibung der Übersetzung darstellen, sind mit nicht mehr als 400 Seiten zu berechnen.
Zuletzt aktualisiert am
20.10.2026
Gesetzesnummer
20003819
Dokumentnummer
NOR40194911
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