Erhöhung der festen Gebührensätze durch die Verordnung des Präsidenten des Patentamtes über die Valorisierung der festen Gebührensätze des Patentamtsgebührengesetzes (PAG-ValV 2014) kundgemacht im Österreichischen Patentblatt I. Teil Nr. 4/2014, Seite 41 und 42 .
§ 12.
Die Gebühr für die Weiterbehandlung beträgt
- 1. für die Erteilung eines Patentes50 Euro,
- 2. für Registrierung eines Gebrauchsmusters 50 Euro.
Zuletzt aktualisiert am
20.10.2026
Gesetzesnummer
20003819
Dokumentnummer
NOR40113644
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