3. Abschnitt
Anmeldungen auf Grund des PCT An das Patentamt als Anmeldeamt, Bestimmungsamt und ausgewähltes Amt zu zahlende Gebühren
§ 11.
Die Gebühren betragen für:
- die Übermittlung der Anmeldung an das Internationale Büro …...50 Euro,
- die Einleitung der nationalen Phase pro Schutzrecht50 Euro.
Zuletzt aktualisiert am
28.11.2017
Gesetzesnummer
20003819
Dokumentnummer
NOR40113643
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