3. Abschnitt
Verfahren Genehmigung
§ 4
Dem Ansuchen um Genehmigung nach § 110 Seilbahngesetz 2003 sind nachstehende Unterlagen in einfacher Ausfertigung anzuschließen:
- 1. Darstellung des Bauvorhabens;
- 2. Angabe der voraussichtlichen Projektkosten samt Darstellung des Finanzierungsplanes;
- 3. Bau- und Betriebsprogramm (Datum des beabsichtigten Baubeginnes und des geplanten Fertigstellungstermines; Betriebs- und Beförderungsarten);
- 4. Bekanntgabe der Rodungsflächen für die Trasse des Schleppliftes;
- 5. Unterlagen über die Zulässigkeit des Bauvorhabens aus der Sicht von Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutz sowie zur Beurteilung einer allfälligen Verpflichtung zur Durchführung eines Verfahrens zur Prüfung der Umweltverträglichkeit;
- 6. Bekanntgabe der nächstgelegenen öffentlichen Seilbahnen;
- 7. Lageplan über bestehende und neu zu errichtende Skiabfahrten;
- 8. Nachweis über die Zuverlässigkeit des Genehmigungswerbers;
- 9. Nachweis der Lawinensicherheit.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)