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Anlage1 Weltgesundheitsorganisation - Satzung - 4. Protokoll

Aktuelle FassungIn Kraft seit 07.4.1948

Anlage 1

Anlage1

  1. 1. Internationales Sanitätsabkommen vom 21. Juni 1926.
  2. 2. Abkommen, womit das Internationale Sanitätsabkommen vom 21. Juni 1926 abgeändert wird, unterzeichnet am 31. Oktober 1938.
  3. 3. Internationales Sanitätsabkommen von 1944, womit das Internationale Sanitätsabkommen vom 21. Juni 1926 abgeändert wird.
  4. 4. Protokoll, womit das Internationale Sanitätsabkommen von 1944 verlängert wird. (Zur Unterzeichnung aufgelegt mit 23. April 1946; in Kraft getreten am 30. April 1946.)
  5. 5. Internationales Sanitätsabkommen für die Luftfahrt vom 12. April 1933.
  6. 6. Internationales Sanitätsabkommen für die Luftfahrt von 1944, womit das Internationale Sanitätsabkommen für die Luftfahrt vom 12. April 1933 abgeändert wird.
  7. 7. Protokoll, womit das Internationale Sanitätsabkommen für die Luftfahrt von 1944 verlängert wird. (Zur Unterzeichnung aufgelegt mit 23. April 1946; in Kraft getreten am 30. April 1946.)
  8. 8. Internationale Übereinkunft, betreffend die den Seeleuten der Handelsmarine zu gewährenden Erleichterungen für die Behandlung der Geschlechtskrankheiten, Brüssel, 1. Dezember 1924.
  9. 9. Opiumkonvention, Genf, 19. Februar 1925.
  10. 10. Abkommen zur Beschränkung der Herstellung und Regelung der Verteilung der Betäubungsmittel, Genf, 13. Juli 1931.
  11. 11. Abkommen über das Antidiphtherieserum, Paris, 1. August 1930.
  12. 12. Internationales Abkommen über den gegenseitigen Schutz gegen das Denguefieber, Athen, 25. Juli 1934.
  13. 13. Internationale Übereinkunft, betreffend die Abschaffung der Gesundheitspässe; Paris, 22. Dezember 1934.
  14. 14. Internationale Übereinkunft, betreffend die Abschaffung der Konsularsichtvermerke auf den Gesundheitspässen, Paris, 22. Dezember 1934.
  15. 15. Internationale Übereinkunft, betreffend den Transport von Leichen, Berlin, 10. Februar 1937.

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