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Weltgesundheitsorganisation - Satzung - 3. Abkommen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 07.4.1948

§ 0

Weltgesundheitsorganisation - Satzung - 3. Abkommen

Kurztitel

Weltgesundheitsorganisation - Satzung - 3. Abkommen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 96/1949

Inkrafttretensdatum

07.04.1948

Langtitel

3. Abkommen, abgeschlossen von den auf der Internationalen Gesundheitskonferenz vertretenen Regierungen, die in der Stadt New York vom 19. Juli bis 22. Juli 1946 abgehalten wurde.

StF: BGBl. Nr. 96/1949

Präambel/Promulgationsklausel

Die auf der Internationalen Gesundheitskonferenz, die vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen zum 19. Juni 1946 nach New York einberufen worden war, vertretenen Regierungen

sind übereingekommen, daß eine internationale Organisation unter dem Namen Welt-Gesundheitsorganisation errichtet wird,

haben sich auf eine Satzung für die Welt-Gesundheitsorganisation geeinigt,

haben beschlossen, daß bis zum Inkrafttreten der Satzung und der Errichtung der Welt-Gesundheitsorganisation eine Interims-Kommission, wie sie in der Satzung vorgesehen ist, errichtet werden soll und

sind daher übereingekommen wie folgt:

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