§ 0
Europol-Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten
Kurztitel
Europol-Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
22.10.2004
Langtitel
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls auf Grund von Artikel K.3 des Vertrages über die Europäische Union und von Artikel 41 Absatz 3 des Europol- Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten für Europol, die Mitglieder der Organe, die stellvertretenden Direktoren und die Bediensteten von Europol
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