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Anlage 1 Internationales Abkommen zur Erleichterung des Grenzüberganges für Waren im Eisenbahnverkehr

Aktuelle FassungIn Kraft seit 08.6.1956

Anlage 1

— ANLAGE INTERNATIONALER EISENBAHNVERKEHR

(Anm.: Anlage nicht darstellbar; es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen.)

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2022

Gesetzesnummer

20003698

Dokumentnummer

NOR40057361

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