Artikel 17
Beitritt
Dieses Protokoll steht jedem Mitglied der Behörde zum Beitritt offen. Die Beitrittsurkunden werden beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
Zuletzt aktualisiert am
19.11.2025
Gesetzesnummer
20003691
Dokumentnummer
NOR40057212
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