Artikel 15
Unterzeichnung
Dieses Protokoll liegt für alle Mitglieder der Behörde am Sitz der Internationalen Meeresbodenbehörde in Kingston, Jamaika vom 17. August bis zum 28. August 1998 und in der Folge bis zum 16. August 2000 am Sitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung auf.
Zuletzt aktualisiert am
19.11.2025
Gesetzesnummer
20003691
Dokumentnummer
NOR40057210
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