vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 15 Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.10.2003

Artikel 15

Unterzeichnung

Dieses Protokoll liegt für alle Mitglieder der Behörde am Sitz der Internationalen Meeresbodenbehörde in Kingston, Jamaika vom 17. August bis zum 28. August 1998 und in der Folge bis zum 16. August 2000 am Sitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung auf.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)