vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1 Kostenersatzpflicht für die Ausstellung einer Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.10.2004

§ 1

§ 1 Der Pauschalbetrag für die Überprüfung von Personen, die Zugang zu Informationen erhalten sollen und einer Sicherheitsüberprüfung gemäß §§ 55 bis 55b der Sicherheitspolizeigesetzes, BGBl. Nr. 566/1991 zu unterziehen sind, beträgt für die Stufe “vertraulich" 247,09 Euro, für die Stufe “geheim" 494,18 Euro und für die Stufe “streng geheim" 741,26 Euro.

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2022

Gesetzesnummer

20003656

Dokumentnummer

NOR40056837

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)