Sekretariatspauschale
§ 12.
Die Sekretariatspauschale umfasst die Kosten für die Aufbereitung und Übermittlung der Daten, sofern diese nicht bereits in den vorhergehenden Tarifansätzen umfasst sind, sowie für die Herstellung sonstiger Unterlagen und Kostennoten. Sie beträgt
- 1. pro Anordnung Euro 15,20
- 2. pro Ergänzungsanordnung Euro 05,60
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2018
Gesetzesnummer
20003507
Dokumentnummer
NOR40109498
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