Artikel VII
Hinterlegung
Diese Vereinbarung wird in zwei Urschriften ausgefertigt. Je eine Ausfertigung wird beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung hinterlegt.
Zuletzt aktualisiert am
12.02.2025
Gesetzesnummer
20003461
Dokumentnummer
NOR40053856
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
