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Errichtung von Grenzabfertigungsstellen (Slowakei)
Kurztitel
Errichtung von Grenzabfertigungsstellen (Slowakei)
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.05.2004
Beachte
Diese Vereinbarung wird durch die Anwendung des Schengen-Besitzstands überlagert.
Langtitel
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik zur Errichtung von Grenzabfertigungsstellen sowie über die Durchführung der Grenzabfertigung im Eisenbahnverkehr während der Fahrt
Änderung
Ratifikationstext
Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 4 Abs. 1 mit 1. Mai 2004 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Slowakischen Republik (in der Folge: „die Vertragsparteien“) haben gemäß Artikel 2 Absatz 4 des am 17. Juni 1991 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr 1) nachstehendes vereinbart:
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1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 561/1994 idF BGBl. Nr. 1046/1994
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