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Errichtung von Grenzabfertigungsstellen (Slowakei)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2004

§ 0

Errichtung von Grenzabfertigungsstellen (Slowakei)

Kurztitel

Errichtung von Grenzabfertigungsstellen (Slowakei)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 36/2004

Inkrafttretensdatum

01.05.2004

Beachte

Diese Vereinbarung wird durch die Anwendung des Schengen-Besitzstands überlagert.

Langtitel

Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik zur Errichtung von Grenzabfertigungsstellen sowie über die Durchführung der Grenzabfertigung im Eisenbahnverkehr während der Fahrt

StF: BGBl. III Nr. 36/2004

Änderung

BGBl. III Nr. 138/2008

BGBl. III Nr. 51/2012

Ratifikationstext

Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 4 Abs. 1 mit 1. Mai 2004 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Slowakischen Republik (in der Folge: „die Vertragsparteien“) haben gemäß Artikel 2 Absatz 4 des am 17. Juni 1991 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr 1) nachstehendes vereinbart:

_________________________

1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 561/1994 idF BGBl. Nr. 1046/1994

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