Erlös aus der Vollstreckung
§ 53f
Der Erlös aus der Vollstreckung fällt dem Bund zu, sofern nicht eine anders lautende Vereinbarung mit dem Entscheidungsstaat getroffen worden ist.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Erlös aus der Vollstreckung
§ 53f
Der Erlös aus der Vollstreckung fällt dem Bund zu, sofern nicht eine anders lautende Vereinbarung mit dem Entscheidungsstaat getroffen worden ist.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)