vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 15 BMaA-Grundausbildungsverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2004

Abschluss der Grundausbildung

§ 15

Nach erfolgreicher Ablegung der Dienstprüfung ist die Grundausbildung abgeschlossen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)