Berufsprofil
§ 2
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:
- 1. Kunden empfangen, bedienen und bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Produkten beraten,
- 2. Konten eröffnen, führen und abrechnen,
- 3. das Schaltergeschäft inklusive des bargeldlosen Zahlungsverkehrs abwickeln,
- 4. Vorgängen im Rahmen des internationalen Zahlungsverkehrs bearbeiten,
- 5. Kredit- und Veranlagungsmöglichkeiten im Rahmen vorgegebener Grenzen beziehungsweise Richtlinien vorstellen und erläutern,
- 6. Arbeiten im Zusammenhang mit dem Wertpapier- und Kreditgeschäft ausführen,
- 7. Administrative Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme durchführen,
- 8. an der betrieblichen Buchführung und Kostenrechnung mitwirken,
- 9. Statistiken, Dateien und Karteien anlegen, warten und auswerten.
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