Artikel 8
Ist die ersuchte Behörde nicht zuständig, so leitet sie das Rechtshilfeersuchen von Amts wegen an die zuständige Behörde weiter.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Ist die ersuchte Behörde nicht zuständig, so leitet sie das Rechtshilfeersuchen von Amts wegen an die zuständige Behörde weiter.
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