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§ 3 San-AV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.9.2003

Didaktische Grundsätze

§ 3

Die Ausbildung ist nach folgenden didaktischen Grundsätzen durchzuführen:

  1. 1. Dem Unterricht sind die Prinzipien der Methodenvielfalt, der Lebensnähe, der Anschaulichkeit, der Selbsttätigkeit und Selbstverantwortung der Modulteilnehmer zu Grunde zu legen, wobei dem Erarbeiten und Verstehen von grundlegenden Lehrinhalten gegenüber einer vielfältigen oberflächlichen Wissensvermittlung der Vorzug zu geben ist.
  2. 2. In allen Unterrichtsfächern ist das “Soziale Lernen" zu fördern, wobei die Modulteilnehmer zur Kommunikation, Eigenständigkeit und zu tolerantem Verhalten sowie zum Anwenden vorhandener Hilfsmittel und Erarbeiten neuer Lösungsmodelle zu befähigen sind. Hiezu ist eine Unterrichtsform zu wählen, die die Modulteilnehmer während der gesamten Ausbildung aktiv am Unterrichtsgeschehen und -ablauf teilhaben lässt.
  3. 3. Die Modulteilnehmer sind zu einem partnerschaftlichen, verantwortungsvollen Umgang miteinander anzuhalten, um sie zu einem ebensolchen Umgang mit anderen Menschen unter Beachtung der Gleichstellung von Mann und Frau zu befähigen.
  4. 4. Aus der Struktur des Berufsfeldes auftretende Spannungen und Widerstände sind aufzuzeigen, um die Modulteilnehmer bei der konstruktiven Bewältigung beruflicher Belastungen zu unterstützen.
  5. 5. Die Modulteilnehmer sind für die Bildung der eigenen Persönlichkeit zu sensibilisieren, um ihnen für die Berufsausübung bzw. die Tätigkeitsausübung ein höchstmögliches Maß an Innovation, Offenheit, Toleranz und Akzeptanz gegenüber der Vielfalt an soziokulturellen Hintergründen von Menschen zu vermitteln.
  6. 6. Der Unterricht kann durch zusätzliche Veranstaltungen, wie Lehrausgänge und Exkursionen, ergänzt werden, um den Modulteilnehmern Einblick in umfassende Zusammenhänge auf gesundheitlichen, sozialen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Gebieten zu geben.
  7. 7. In der praktischen Ausbildung ist den Modulteilnehmern Gelegenheit zu geben, Kontinuität und Erfolg ihrer Tätigkeit zu erleben, wobei eine positive Verarbeitung der Erlebnisse in der Praxis im Rahmen von Gesprächsführung und Praxisreflexion zu ermöglichen ist.
  8. 8. Der Unterricht kann auch fächerübergreifend unter Berücksichtigung aktueller Fragen und Tagesereignisse mit verschiedenen Lehrmitteln einschließlich ergänzender und weiterführender Literatur durchgeführt werden, um spezielle Neigungen und Interessen der Modulteilnehmer zu fördern und ihnen zu helfen, komplexe Probleme zu erfassen und lösen zu lernen.
  9. 9. Die Lehrinhalte gemäß den Anlagen 1 bis 10 sowie die Modulordnung sind dem Unterricht als Rahmen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen im Bereich des Sanitätsdienstes und der Notfall- und Katastrophenmedizin in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen, zu Grunde zu legen.

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