Ziele und Aufgaben
§ 1
(1) Zur Erreichung der Ziele gemäß § 2 des Bundesgesetzes über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BB-GmbH-Gesetz) hat die Bundesbeschaffung GmbH (im Folgenden BB-GmbH) ein Beschaffungscontrolling einzurichten und durchzuführen, das die Optimierung der Einkaufsbedingungen des Bundes nach wirtschaftlichen und qualitativen Kriterien unterstützt.
(2) Das Beschaffungscontrolling hat insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- 1. Bereitstellung der für die Planung, Steuerung und Kontrolle des Beschaffungswesens des Bundes erforderlichen Informationen einschließlich der Bereitstellung von Informationen über die Entwicklung der Beschaffungsmärkte sowie über die Beurteilung der Einkaufspotenziale,
- 2. Sicherstellung eines Vertragsmanagements,
- 3. frühzeitige Erkennung von Abweichungen, Chancen und Risiken durch laufende Soll-Ist-Vergleiche,
- 4. systematische Suche und Feststellung von Abweichungsursachen und Anregung von Gegensteuerungsmaßnahmen sowie
- 5. Erstellung regelmäßiger Berichte.
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