vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 34 Patientencharta (Bund – Tirol)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2003

Abschnitt 9

Schlussbestimmungen

Artikel 34

In-Kraft-Treten

(1) Diese Vereinbarung tritt mit dem Monatsersten nach Einlangen der Mitteilungen der Vertragsparteien beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen, dass die nach der Bundesverfassung bzw. nach der Verfassung des Landes Tirol erforderlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten erfüllt sind, in Kraft.

(2) Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen hat die Vertragsparteien in Kenntnis zu setzen, wenn die Mitteilungen nach Abs. 1 eingelangt sind.

Schlagworte

Inkrafttreten

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2025

Gesetzesnummer

20002881

Dokumentnummer

NOR40044544

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte