Anlaufzeit
§ 31.
Die Fondsbestimmungen müssen den Zeitraum bestimmen, der für die Erreichung der Mindestanzahl gemäß § 30 zur Verfügung steht.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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§ 31.
Die Fondsbestimmungen müssen den Zeitraum bestimmen, der für die Erreichung der Mindestanzahl gemäß § 30 zur Verfügung steht.
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